Stand: 30. Juli 2025
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TerrisVena Logistik GmbH, Industriestraße 45, 38440 Wolfsburg (nachfolgend "TerrisVena") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Logistikdienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder eine bestimmte Annahmefrist gesetzt ist.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der bestellten Leistung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) TerrisVena erbringt Logistikdienstleistungen, insbesondere:
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Rahmenvertrag.
(3) TerrisVena ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Der Kunde hat die Waren ordnungsgemäß und vollständig zu kennzeichnen und alle erforderlichen Begleitpapiere zur Verfügung zu stellen.
(3) Bei gefährlichen Gütern hat der Kunde TerrisVena über die besonderen Eigenschaften der Waren zu informieren und entsprechende Sicherheitsdatenblätter zu übermitteln.
(1) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt zur Sicherung an uns ab.
(1) Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben wurde.
(3) Auf Verlangen und auf Kosten des Kunden werden wir die Lieferung gegen die üblichen Transportrisiken versichern.
(1) Bei der Lagerung von Waren sind wir berechtigt, gleichartige Waren verschiedener Kunden zusammenzulagern (Sammellagerung).
(2) Die Lagerung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Kunde hat das Recht, die ordnungsgemäße Lagerung seiner Waren zu besichtigen. Besichtigungen sind nach vorheriger Anmeldung während der Geschäftszeiten möglich.
(1) TerrisVena haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Bei Transportschäden gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen der CMR bzw. der entsprechenden Transportgesetze.
(1) TerrisVena unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Güterschaden-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine umfassende Versicherung seiner Waren gegen alle Risiken empfehlenswert ist.
(1) Waren, die nicht abgeholt werden, lagern wir für Rechnung und Gefahr des Kunden.
(2) Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder zu vernichten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Dauerverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Geschäftsführung: Max Müller, Sarah Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Handelsregisternummer: HRB 12345
Umsatzsteuer-ID: DE123456789